Rahmenbedingungen
Kooperation
Für mich als Tagespflegeperson ist eine
Kooperation mit den Eltern unerlässlich, da diese dem Wohl des Kindes dient.
Auch ein Austausch und Treffen mit anderen Tagesmüttern ist mir sehr wichtig,
da man beim regelmäßig Austauschen seine Erfahrungen teilen kann, welche sich
auf die Arbeit als Tagesmutter positiv auswirken.
Eine besondere Kooperation besteht mit dem Jugendamt Mainz-Bingen, da
ich von diesem ausgebildet und vermittelt werde.
Von dort wird auch die Pflegeerlaubnis für jede Tagespflegeperson
erteilt, wenn die Anforderungen dazu positiv erfüllt werden. Alle
Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen werden von dem Kreisjugendamt
organisiert und geleitet. Fort- und Weiterbildungen in verschiedenen Bereichen
werden regelmäßig angeboten.
Bei allen Fragen und Problemen rund um die Kindertagespflege gibt es eine feste
Ansprechpartnerin.
Ansprechpartnerin
für die VG Bodenheim:
Frau Strupp
Tel.: 06132/78713170
Qualifizierung der Tagespflegeperson
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege erfolgt
durch das zuständige Jugendamt und gestattet die Betreuung von bis zu 5 Kindern
gleichzeitig. Diese ist befristet auf 5 Jahre und muss dann erneut geprüft
werden. Für die Pflegeerlaubnis muss alle zwei Jahre an einem Erste-Hilfe-Kurs
teilgenommen werden, alle fünf Jahre ein polizeiliches Führungszeugnis, und ein
Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, sowie 20 Stunden Fortbildung innerhalb von
zwei Jahren nachgewiesen werden.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
„Gem. § 22 Abs. 1 SGB VIII wird
Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder
im Haushalt der oder des Personensorgeberechtigten geleistet. Die Ausgestaltung
der Kindertagespflege regelt das Landesrecht. Es kann regeln, dass
Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen geleistet werden kann. Mit dem
vierten Landesgesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes in § 1 Absatz
5 KitaG wird seit 29. Juni 2013 die Kindertagespflege auch in anderen
geeigneten Räumen –außer in Kindertagesstätten–zugelassen.“ (Quelle: https://kita.rlp.de/fileadmin/kita/02_Betreuungsangebote/03_Kindertagespflege/Infos__Links__Materialien/Kita_Kindertagespflege_Empf_2017.pdf)
Das Betreuungsverhältnis und alle wichtigen
Angaben werden vertraulich in einem Vertrag festgehalten. Die zuständige
Fachberatung des Jugendamtes Mainz-Bingen kann die Eltern bezüglich einer
Kostenübernahmemöglichkeit beraten.
Alle Kinder, die in der Kindertagespflege
betreut werden, sind unfallversichert.