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Rahmenbedingungen

Kooperation

Für mich als Tagespflegeperson ist eine Kooperation mit den Eltern unerlässlich, da diese dem Wohl des Kindes dient.
Auch ein Austausch und Treffen mit anderen Tagesmüttern ist mir sehr wichtig, da man beim regelmäßig Austauschen seine Erfahrungen teilen kann, welche sich auf die Arbeit als Tagesmutter positiv auswirken.

Eine besondere Kooperation besteht mit dem Jugendamt Mainz-Bingen, da ich von diesem ausgebildet und vermittelt werde.
Von dort wird auch die Pflegeerlaubnis für jede Tagespflegeperson erteilt, wenn die Anforderungen dazu positiv erfüllt werden. Alle Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen werden von dem Kreisjugendamt organisiert und geleitet. Fort- und Weiterbildungen in verschiedenen Bereichen werden regelmäßig angeboten. 

Bei allen Fragen und Problemen rund um die Kindertagespflege gibt es eine feste Ansprechpartnerin.

 

Ansprechpartnerin für die VG Bodenheim:
Frau Baumgärtner 
Tel.: 06132/78713380


Qualifizierung der Tagespflegeperson

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege erfolgt durch das zuständige Jugendamt und gestattet die Betreuung von bis zu 5 Kindern gleichzeitig. Diese ist befristet auf 5 Jahre und muss dann erneut geprüft werden. Für die Pflegeerlaubnis muss alle zwei Jahre an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen werden, alle fünf Jahre ein polizeiliches Führungszeugnis, und ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, sowie 20 Stunden Fortbildung innerhalb von zwei Jahren nachgewiesen werden.


Gesetzliche Rahmenbedingungen

„Gem. § 22 Abs. 1 SGB VIII wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt der oder des Personensorgeberechtigten geleistet. Die Ausgestaltung der Kindertagespflege regelt das Landesrecht. Es kann regeln, dass Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen geleistet werden kann. Mit dem vierten Landesgesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes in § 1 Absatz 5 KitaG wird seit 29. Juni 2013 die Kindertagespflege auch in anderen geeigneten Räumen –außer in Kindertagesstätten–zugelassen.“ (Quelle: https://kita.rlp.de/fileadmin/kita/02_Betreuungsangebote/03_Kindertagespflege/Infos__Links__Materialien/Kita_Kindertagespflege_Empf_2017.pdf)

Das Betreuungsverhältnis und alle wichtigen Angaben werden vertraulich in einem Vertrag festgehalten. Die zuständige Fachberatung des Jugendamtes Mainz-Bingen kann die Eltern bezüglich einer Kostenübernahmemöglichkeit beraten.

Alle Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, sind unfallversichert.