Die Höhe der Betreuungskosten ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern (Förderung der Kindertagespflege - Satzung Landkreis Mainz-Bingen) zzgl. eines Zusatzbeitrages in Höhe der Differenz zwischen der Förderung und meinem Stundensatz von 9€
Bspl 1: Förderung 5,70€ dann liegt der Zusatzbeitrag bei 3,30€
Bspl 2 : Förderung 4,90€ dann liegt der Zusatzbeitrag bei 4,10€
Je nach zuständigem Jugendamt können die Betreuungskosten an das Jugendamt sowie der Zusatzbeitrag variieren.